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SiGeKo
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2.7 SiGeKo nach Baustellenverordnung Gemäß der gesetzlichen Baustellenverordnung (VOB) ist für viele Baustellen ein "Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator" (SiGeKo) vom Bauherren zu bestellen. Diese Dienstleistung wird auch vom Ingenieurbüro HTE angeboten und für den Bauherren ausgeführt. Hierbei ist der für jede Baustelle aufzustellende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, die regelmäßige Baustellenbesichtigung sowie die später zu erstellende Unterlage enthalten. |
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