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2.7  SiGeKo nach Baustellenverordnung

Gemäß der gesetzlichen Baustellenverordnung (VOB) ist für viele Baustellen ein "Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator" (SiGeKo) vom Bauherren zu bestellen.

Diese Dienstleistung wird auch vom Ingenieurbüro HTE angeboten und für den Bauherren ausgeführt. Hierbei ist der für jede Baustelle aufzustellende Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, die regelmäßige Baustellenbesichtigung sowie die später zu erstellende Unterlage enthalten.